BAföG-Amt Stuttgart: Studierendenwerk Stuttgart
Zuständig für Studierende an Universität Stuttgart, Universität Hohenheim, Hochschule der Medien, Hochschule Esslingen, Hochschule für Technik Stuttgart, DHBW Stuttgart, Hochschule Nürtingen-Geislingen. Der Antrag geht online über BAföG Digital oder direkt an das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks.
Studierendenwerk Stuttgart
Stuttgart, Baden-Württemberg
Website des Studierendenwerks Antrag über BAföG DigitalAdresse, Sprechzeiten und Telefonnummern des Amts findest du auf der Website, sie ändern sich häufiger als wir prüfen können.
Zuständig für diese Hochschulen
- Universität Stuttgart
- Universität Hohenheim
- Hochschule der Medien
- Hochschule Esslingen
- Hochschule für Technik Stuttgart
- DHBW Stuttgart
- Hochschule Nürtingen-Geislingen
So läuft der Antrag in Stuttgart
- Frist sichern. Formloser Antrag per E-Mail an das Amt oder sofort über BAföG Digital. Der Monat des Eingangs zählt.
- Formblätter bestimmen. Der Antragsassistent sagt dir, welche du brauchst.
- Einreichen. Online mit BundID oder per Post an das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerk Stuttgart.
- Nachhalten. Nach sechs Wochen ohne Bescheid hast du Anspruch auf einen Vorschuss.
Der BAföG-Rechner zeigt dir vorab, womit du rechnen kannst, und ob sich ein Aktualisierungsantrag lohnt.
Häufige Fragen
Welches BAföG-Amt ist in Stuttgart zuständig?
Für Studierende der Hochschulen in Stuttgart das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerk Stuttgart. Schülerinnen und Schüler wenden sich an das Amt beim Kreis oder der Stadt am Wohnort der Eltern.
Kann ich den BAföG-Antrag in Stuttgart online stellen?
Ja, bundesweit über BAföG Digital mit BundID. Der Antrag wird automatisch dem zuständigen Amt zugeordnet.
Ich wohne nicht in Stuttgart, studiere aber dort. Welches Amt?
Das Amt richtet sich nach der Hochschule, nicht nach dem Wohnort. Zuständig bleibt das Studierendenwerk Stuttgart.