BAföG-Amt finden: welches Amt ist für dich zuständig?
Für Studierende ist das Studierendenwerk der eigenen Hochschule zuständig, für Schüler das Amt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt am Wohnort der Eltern. Hier findest du alle Studierendenwerke nach Stadt und Hochschule.
Studierende: das Amt für Ausbildungsförderung beim Studierendenwerk, dem deine Hochschule zugeordnet ist, unabhängig vom Wohnort. Schülerinnen und Schüler: das Amt beim Kreis oder der Stadt, in der die Eltern wohnen. Auslands-BAföG: ein zentrales Amt je Zielland.
Drei Zuständigkeiten, die verwechselt werden
| Ausbildung | Zuständig | Hinweis |
|---|---|---|
| Studium | Studierendenwerk der Hochschule | Auch bei privaten Hochschulen ist ein staatliches Studierendenwerk zuständig, meist das der Region. |
| Schule, Berufsfachschule, Kolleg | Kreis oder kreisfreie Stadt am Wohnort der Eltern | Nicht am Schulort. Bei getrennten Eltern zählt der Wohnort des Elternteils, bei dem du gemeldet bist. |
| Ausland | Zentrales Auslandsamt je Land | Zum Beispiel das Studierendenwerk Thüringen für Großbritannien und Irland, Hamburg für die USA. Die Liste führt bafög.de. |
Häufige Fragen
Welches BAföG-Amt ist für mich zuständig?
Als Studierende das Studierendenwerk, dem deine Hochschule zugeordnet ist. Als Schüler das Amt für Ausbildungsförderung beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in der deine Eltern wohnen.
Kann ich den Antrag bei jedem Amt abgeben?
Nein, nur beim zuständigen. Ein falsch adressierter Antrag wird weitergeleitet, das kostet Zeit, wahrt aber die Frist ab Eingang beim ersten Amt.
Muss ich persönlich zum Amt?
Nein. Antrag und Nachweise gehen online über BAföG Digital oder per Post. Persönliche Beratung bieten die Studierendenwerke zusätzlich an.