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BAföG-Rechner 2026: wie viel bekommst du?

Bedarf, Einkommen der Eltern, eigener Job, Vermögen, Geschwister. Der Rechner rechnet wie das Amt nach Paragraf 11 bis 29 und zeigt dir jeden Schritt. Nichts wird gespeichert.

1Deine Ausbildung
Die Bedarfssätze nach Paragraf 12 unterscheiden sich je Schulart.
Macht 321 € Unterschied im Monat.
Ab 30 gelten höhere Vermögensfreibeträge und KV-Zuschläge.
Ab 25 meist eigene Mitgliedschaft.
160 € Zuschlag je Kind, reiner Zuschuss.
2Dein Einkommen und Vermögen
Durchschnitt der kommenden zwölf Monate.
Minijob bis 603 € bleibt frei.
Alle Konten, Depots, Bausparer, Fahrzeug. Freibetrag 15.000 € unter 30, 45.000 € ab 30.
Wird vor dem Elterneinkommen angerechnet, Freibetrag 1.690 € netto.
3Deine Eltern
Fünf Jahre Erwerbstätigkeit, drei Jahre nach Ausbildung, Abendgymnasium, oder Beginn ab 30.
Zeile „Summe der Einkünfte“ im Steuerbescheid 2024.
Null, wenn kein Einkommen oder nicht vorhanden.
Stiefelternteil bringt 850 € Freibetrag.
Je 770 € Freibetrag und 5 Prozent mehr Quote.
Teilen sich den Anrechnungsbetrag mit dir.
0 €voraussichtliches BAföG im Monat

Welche Formblätter brauche ich?
Kurz gesagt

Dein BAföG ist der Bedarf minus Anrechnung. Der Bedarf ist für Studierende mit eigener Wohnung 992 € im Monat. Angerechnet wird, was dein Einkommen über 603 €, dein Vermögen über 15.000 € und das Einkommen deiner Eltern über 2.540 € netto liegt, davon nur ein Teil.

Wie das Amt rechnet, in vier Schritten

Die Berechnung ist im Gesetz in einer festen Reihenfolge vorgegeben. Der Rechner hält sich daran, deshalb kannst du jeden Posten im Bescheid wiederfinden.

SchrittWas passiertGrundlage
1. BedarfGrundbedarf 475 € plus Wohnpauschale 59 € oder 380 € plus Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag, wenn du selbst zahlst. Bei Schülern feste Bedarfssätze je Schulart.§ 12, 13, 13a
2. Dein EinkommenBruttoeinkommen der kommenden zwölf Monate, minus Werbungskosten und Sozialpauschale, minus Freibetrag 389 €. Das entspricht einem Minijob von 603 €. Ausbildungsvergütung wird voll angerechnet.§ 21, 23
3. Dein VermögenStichtag Antragsdatum. Über dem Freibetrag wird der Rest auf zwölf Monate verteilt und monatlich abgezogen. Vermögen der Eltern spielt keine Rolle.§ 27 bis 29
4. Eltern und EhegatteEinkommen des vorletzten Jahres, minus Werbungskosten, Sozialpauschale und Steuern, minus Freibeträge. Vom Rest bleiben 50 Prozent plus 5 Prozent je Kind anrechnungsfrei. Geschwister mit eigenem BAföG-Anspruch teilen sich den Betrag.§ 24, 25

Was der Rechner bewusst vereinfacht

Die Einkommensteuer der Eltern wird aus dem Bruttoeinkommen mit dem Tarif 2026 geschätzt, im Bescheid steht die tatsächlich festgesetzte Steuer aus 2024. Kirchensteuer, Riester-Beiträge, Unterhaltspflichten gegenüber Dritten und Härtefreibeträge nach Paragraf 25 Absatz 6 sind nicht abgebildet. In der Praxis liegt das Ergebnis dadurch meist leicht unter dem Bescheid, selten darüber. Alle Grundlagen findest du auf der Methodik-Seite.

Häufige Fragen

Wie viel dürfen meine Eltern verdienen, damit ich BAföG bekomme?

Bei verheirateten Eltern und einem Kind in Ausbildung liegt die Grenze für vollen Anspruch bei etwa 2.540 € netto im Monat. Anspruch auf einen Teilbetrag besteht meist bis rund 4.744 € netto. Jedes weitere Geschwisterkind in Schule oder Ausbildung verschiebt die Grenze um mehr als 770 € nach oben.

Zählt das Einkommen meiner Eltern von jetzt oder von früher?

Grundsätzlich das des vorletzten Kalenderjahres, für Anträge 2026 also 2024. Ist das aktuelle Einkommen deutlich niedriger, stellst du mit Formblatt 7 einen Aktualisierungsantrag, dann zählt das laufende Einkommen.

Wird das Vermögen meiner Eltern angerechnet?

Nein. Nur dein eigenes Vermögen zählt, mit einem Freibetrag von 15.000 € unter 30 Jahren und 45.000 € ab 30.

Wie viel darf ich nebenbei verdienen?

Bis 603 € brutto im Monatsdurchschnitt des Bewilligungszeitraums bleibt dein Einkommen ohne Auswirkung. Darüber wird der Überschuss nach Abzug von Werbungskosten und Sozialpauschale angerechnet.

Bekomme ich BAföG, wenn der Rechner null zeigt?

Möglicherweise trotzdem. Der Rechner kennt weder Härtefreibeträge noch den Einkommensrückgang der Eltern. Ein Antrag kostet nichts, und nur mit einem Ablehnungsbescheid kannst du andere Leistungen wie Wohngeld beantragen.