Ausfüllhilfe

Formblatt 2: Bescheinigung der Ausbildungsstätte nach Paragraf 9

Bestätigt, dass du tatsächlich immatrikuliert bist, in welchem Fach, in welchem Semester und seit wann. Fast alle Hochschulen stellen stattdessen eine Immatrikulationsbescheinigung mit dem Zusatz „nach Paragraf 9 BAföG“ aus, die das Formblatt ersetzt.

1 SeiteUmfang
Abholen oder herunterladenZeitaufwand
3Abschnitte erklärt
1Nachweise
Wer füllt das aus

Deine Hochschule oder Schule, nicht du.

Abschnitt für Abschnitt

1

Ausbildungsstätte

Wird von der Hochschule ausgefüllt. Prüfe, dass Fach und Abschluss mit Formblatt 1 übereinstimmen.

2

Fachsemester

Entscheidend für Leistungsnachweis und Förderungshöchstdauer. Hochschulsemester und Fachsemester sind nicht dasselbe, es zählt das Fachsemester.

3

Stempel und Unterschrift

Ohne Stempel wird das Formblatt nicht anerkannt.

Diese Fehler kosten Wochen

  • Normale Studienbescheinigung ohne den BAföG-Zusatz eingereicht
  • Bescheinigung vom Vorsemester verwendet

Häufige Fragen

Wer muss Formblatt 2 ausfüllen?

Deine Hochschule oder Schule, nicht du.

Wie lange dauert Formblatt 2?

Mit allen Unterlagen Abholen oder herunterladen. Das Formblatt hat 1 Seite.

Welche Nachweise gehören zu Formblatt 2?

Im Regelfall genügt die Immatrikulationsbescheinigung aus dem Hochschulportal mit dem Zusatz nach Paragraf 9 BAföG.

Die Ausfüllhilfe folgt dem Aufbau der amtlichen Vordrucke. Bei Abweichungen in deiner Version gilt der Vordruck. Fragen zum Einzelfall beantwortet dein Amt für Ausbildungsförderung.