Elternunabhängiges BAföG: die vier Wege
Wer einen der vier Tatbestände erfüllt, bekommt BAföG ohne Blick auf das Elterneinkommen. Hier die Voraussetzungen, die Nachweise und was sich an der Höhe ändert.
Elternunabhängig gefördert wird, wer nach dem 18. Geburtstag fünf Jahre erwerbstätig war, wer nach einer mindestens dreijährigen Ausbildung drei Jahre gearbeitet hat, wer ein Abendgymnasium oder Kolleg besucht, oder wer die Ausbildung nach dem 30. Geburtstag beginnt. Formblatt 3 der Eltern entfällt dann.
Die vier Tatbestände nach Paragraf 11 Absatz 3
| Tatbestand | Voraussetzung | Nachweis |
|---|---|---|
| Fünf Jahre Erwerbstätigkeit | Nach dem 18. Geburtstag, mit einem Einkommen, das den Lebensunterhalt sichert. Auch Wehr- und Freiwilligendienst, Kindererziehung und Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug zählen anteilig. | Versicherungsverlauf der Rentenversicherung, Arbeitszeugnisse |
| Drei Jahre nach Ausbildung | Nach einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung drei Jahre Erwerbstätigkeit. Bei kürzerer Ausbildung entsprechend länger, insgesamt sechs Jahre. | Ausbildungszeugnis, Versicherungsverlauf |
| Zweiter Bildungsweg | Besuch eines Abendgymnasiums oder Kollegs. Gilt auch für das anschließende Studium, wenn die Hochschulreife dort erworben wurde. | Zeugnis der Einrichtung |
| Beginn ab 30 | Ausbildungsbeginn nach dem 30. Geburtstag. Gilt nur, wenn die Altersgrenze von 45 nicht überschritten ist und kein früherer Abschnitt gefördert wurde. | Geburtsdatum, Immatrikulation |
Was sich an der Höhe ändert
Nichts am Bedarf. Wer elternunabhängig gefördert wird, hat denselben Bedarf von 992 € und unterliegt derselben Anrechnung des eigenen Einkommens und Vermögens. Nur die Zeile für das Elterneinkommen fällt weg. Das Einkommen eines Ehegatten wird weiterhin angerechnet.
Ein Auszug aus dem Elternhaus, der Abbruch des Kontakts oder ein Streit mit den Eltern sind keine Tatbestände. In diesen Fällen hilft Formblatt 8, die Vorausleistung, nicht das elternunabhängige BAföG.
Häufige Fragen
Wann bekomme ich elternunabhängiges BAföG?
Bei fünf Jahren Erwerbstätigkeit nach dem 18. Geburtstag, drei Jahren Arbeit nach einer dreijährigen Ausbildung, Besuch eines Abendgymnasiums oder Kollegs, oder Ausbildungsbeginn nach dem 30. Geburtstag.
Wie hoch ist elternunabhängiges BAföG?
Genauso hoch wie normales BAföG, bis zu 992 € im Monat. Es wird nur das Elterneinkommen nicht angerechnet, eigenes Einkommen und Vermögen schon.
Zählt ein Minijob zu den fünf Jahren Erwerbstätigkeit?
Nur, wenn das Einkommen den Lebensunterhalt gesichert hat. Die Rechtsprechung verlangt ein Einkommen mindestens in Höhe des Bedarfssatzes, ein Minijob allein reicht nicht.