BAföG-Glossar: 44 Begriffe, kurz erklärt
Bescheid, Bedarf, Bewilligungszeitraum. Jeder Begriff in zwei bis drei Sätzen, mit der Zahl, die dazugehört.
AktualisierungsantragAntrag, mit dem statt des Einkommens des vorletzten Jahres das aktuelle Einkommen der Eltern zugrunde gelegt wird, wenn es deutlich gesunken ist.…AltersgrenzeBAföG gibt es, wenn die Ausbildung vor dem 45. Geburtstag beginnt. Ausnahmen bei Kindererziehung, Pflege, zweitem Bildungsweg und Zugangsberechtigung auf dem zweiten…Amt für AusbildungsförderungDie zuständige Stelle. Für Studierende das Studierendenwerk der Hochschule, für Schüler das Amt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt des Wohnorts der…AnrechnungDer Vorgang, bei dem Einkommen oder Vermögen vom Bedarf abgezogen werden. Was nach der Anrechnung übrig bleibt, ist dein BAföG.Aufstiegs-BAföGFörderung nach dem AFBG für berufliche Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Techniker, Fachwirt. Eigenes Gesetz, eigene Formulare, Vermögensfreibetrag 45.000 Euro.AusbildungsvergütungWird abweichend von anderem Einkommen ohne Freibetrag voll angerechnet, ebenso die Vergütung aus Pflichtpraktika.Auslands-BAföGFörderung für ein Studium oder Praktikum im Ausland, mit Zuschlägen für Studiengebühren bis 5.600 Euro im Jahr, Reisekosten und Krankenversicherung. Zuständig ist…BAföG DigitalDas bundesweite Onlineportal für die Antragstellung mit BundID. Seit 2026 auch als App. Der Antrag dort ersetzt die Papierformblätter, die Nachweise werden…BedarfDer Betrag, den das Gesetz für deinen Lebensunterhalt ansetzt. Er ist eine Rechengröße aus Grundbedarf, Wohnpauschale und Zuschlägen, kein Auszahlungsbetrag. Von ihm…BedarfssatzDer gesetzlich festgelegte Pauschalbetrag nach Paragraf 12 oder 13. Für Studierende 475 Euro Grundbedarf, dazu 59 oder 380 Euro fürs Wohnen.BescheidDie schriftliche Entscheidung über den Antrag. Enthält Berechnung, Bewilligungszeitraum und Rechtsbehelfsbelehrung. Widerspruch innerhalb eines Monats möglich.BewilligungszeitraumDer Zeitraum, für den BAföG bewilligt wird, in der Regel zwölf Monate. Danach ist ein Weiterförderungsantrag nötig. Abgekürzt BWZ.BundIDDas zentrale Nutzerkonto des Bundes für Verwaltungsleistungen. Wird für BAföG Digital benötigt, Anmeldung mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat.DarlehensanteilDie Hälfte des Studierenden-BAföG ist ein zinsloses Staatsdarlehen, die andere Hälfte Zuschuss. Schüler-BAföG ist vollständig Zuschuss.EhegatteneinkommenDas Einkommen deines Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners wird vor dem der Eltern angerechnet, mit einem Freibetrag von 1.690 Euro.Elternunabhängiges BAföGFörderung ohne Anrechnung des Elterneinkommens. Möglich nach fünf Jahren Erwerbstätigkeit nach dem 18. Geburtstag, nach drei Jahren Erwerbstätigkeit nach abgeschlossener Ausbildung, bei…FachrichtungswechselDer Wechsel in ein anderes Studienfach. Bis zum Beginn des vierten Fachsemesters reicht ein wichtiger Grund wie Neigungswandel, danach nur ein unabweisbarer…FlexibilitätssemesterEin Semester Verlängerung der Förderungshöchstdauer ohne Angabe von Gründen, einmal im Studium nutzbar. Eingeführt mit dem 29. Änderungsgesetz.FreibetragEin Betrag, der vom Einkommen oder Vermögen abgezogen wird, bevor angerechnet wird. Es gibt Freibeträge für dein eigenes Einkommen, das deiner Eltern,…FreistellungAussetzung der Rückzahlung, wenn das Einkommen unter dem Freibetrag von 1.690 Euro netto im Monat liegt, erhöht um Beträge für Ehegatten und…FörderungshöchstdauerDie maximale Förderdauer, in der Regel die Regelstudienzeit. Verlängerung durch das Flexibilitätssemester, Krankheit, Kind, Behinderung oder Gremienarbeit.Geschwisterfreibetrag770 Euro im Monat je Geschwister, das nicht in einer BAföG-fähigen Ausbildung steht. Geschwister in BAföG-fähiger Ausbildung teilen sich stattdessen den Anrechnungsbetrag.GrundbedarfDer Teil des Bedarfs für Essen, Kleidung, Lernmittel und alles außer Wohnen und Versicherung. Für Studierende 475 Euro.HinzuverdienstgrenzeBis 603 Euro brutto im Monatsdurchschnitt des Bewilligungszeitraums bleibt Einkommen aus einem Nebenjob anrechnungsfrei. Darüber wird gekürzt.HöchstsatzDer maximal mögliche Förderbetrag. Für Studierende mit eigener Wohnung und eigener Krankenversicherung 992 Euro, ab 30 Jahren 1.088 Euro.ImmatrikulationsbescheinigungNachweis der Hochschule über die Einschreibung. Mit dem Zusatz nach Paragraf 9 BAföG ersetzt sie Formblatt 2.Kinderbetreuungszuschlag160 Euro im Monat je eigenes Kind unter 14, das im Haushalt lebt. Reiner Zuschuss, nicht zurückzuzahlen. Anlage 2 zu Formblatt 1.LeistungsnachweisDie Bescheinigung nach Paragraf 48, die ab dem fünften Fachsemester nötig ist. Belegt, dass du die üblichen Leistungen der ersten vier Semester…MasterstudiumWird gefördert, wenn es auf einen Bachelor aufbaut und vor dem 45. Geburtstag beginnt. Das Bachelorstudium muss nicht mit BAföG finanziert gewesen…Maßgebliches KalenderjahrDas vorletzte Kalenderjahr vor dem Bewilligungszeitraum. Für Anträge 2026 ist das 2024. Grund: Dafür liegt der Steuerbescheid vor.NachlassRabatt bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens in einer Summe oder in wenigen Raten. Je nach Restschuld bis zu 21 Prozent.PflichtpraktikumEin in der Studienordnung vorgeschriebenes Praktikum. Die Vergütung wird voll angerechnet, dafür bleibt der BAföG-Anspruch während des Praktikums bestehen.RegelstudienzeitDie in der Studienordnung vorgesehene Studiendauer. Sie bestimmt die Förderungshöchstdauer.RückzahlungBeginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer, 130 Euro im Monat, höchstens 77 Raten, insgesamt nie mehr als 10.010 Euro. Bei geringem…Schüler-BAföGBAföG für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 10 an weiterführenden Schulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Abendschulen und Kollegs. Vollständig Zuschuss, keine Rückzahlung.SozialpauschalePauschaler Abzug für Sozialabgaben vom Elterneinkommen: 22,3 Prozent bei Arbeitnehmern, 16,5 bei Beamten und Pensionären, 38,8 bei Selbständigen, jeweils mit Obergrenze.StiefelternteilDer Ehegatte eines Elternteils ohne eigene Eltern-Kind-Beziehung zu dir. Sein Einkommen wird nicht angerechnet, er erhält beim Elternteil aber einen Freibetrag von…StudienstarthilfeEinmalig 1.000 Euro für Studienanfänger unter 25, die oder deren Eltern vor dem Studium Sozialleistungen bezogen haben. Antrag bis Ende des Folgemonats…Vermögensfreibetrag15.000 Euro unter 30 Jahren, 45.000 Euro ab 30, je 2.300 Euro zusätzlich für Ehegatten und jedes Kind. Stichtag ist die Antragstellung.…VorausleistungZahlung des Amtes an dich, wenn ein Elternteil den angerechneten Unterhalt nicht zahlt oder keine Auskunft gibt. Das Amt holt sich das…Werbungskostenpauschale1.230 Euro im Jahr, die vom Bruttoeinkommen jedes erwerbstätigen Elternteils abgezogen werden, bevor angerechnet wird.WiderspruchRechtsbehelf gegen den Bescheid, Frist ein Monat ab Zugang. Formlos, schriftlich, Begründung kann nachgereicht werden.WohnpauschaleDer Anteil des Bedarfs fürs Wohnen: 59 Euro bei den Eltern, 380 Euro auswärts. Auswärts gilt auch für eine Wohnung im Haus…ZweitstudiumEin weiteres Studium nach einem abgeschlossenen. Nur förderfähig, wenn es die Ausbildung ergänzt oder ein Master auf einen Bachelor folgt. Ein zweiter…