BAföG-Voraussetzungen 2026: wer Anspruch hat
Fünf Voraussetzungen entscheiden über den Anspruch dem Grunde nach. Erst danach geht es um die Höhe. Hier alle fünf mit den Grenzfällen, an denen Anträge scheitern.
Anspruch hat, wer eine förderfähige Ausbildung vor dem 45. Geburtstag beginnt, deutsche Staatsangehörigkeit oder einen gleichgestellten Status hat, die Ausbildung in Vollzeit betreibt, die Leistungsnachweise erbringt und bei dem nach Anrechnung von Einkommen und Vermögen ein Betrag übrig bleibt.
Die fünf Voraussetzungen
| Voraussetzung | Was gilt | Paragraf |
|---|---|---|
| Förderfähige Ausbildung | Studium an staatlicher oder anerkannter Hochschule, Schule ab Klasse 10 unter bestimmten Bedingungen, Berufsfachschule, Fachschule, Abendschule, Kolleg. Duale Ausbildung im Betrieb nicht, dafür gibt es Berufsausbildungsbeihilfe. | § 2 |
| Alter | Beginn der Ausbildung vor dem 45. Geburtstag. Ausnahmen bei Kindererziehung, Pflege, zweitem Bildungsweg. | § 10 Abs. 3 |
| Staatsangehörigkeit | Deutsche, EU-Bürger mit Daueraufenthalt oder Arbeitnehmerstatus, anerkannte Flüchtlinge, Personen mit Niederlassungserlaubnis oder bestimmten Aufenthaltstiteln nach mindestens 15 Monaten Aufenthalt. | § 8 |
| Vollzeit und Eignung | Die Ausbildung muss die Arbeitskraft voll beanspruchen. Teilzeitstudium und berufsbegleitende Studiengänge sind nicht förderfähig. Ab dem fünften Fachsemester Leistungsnachweis. | § 2 Abs. 5, § 48 |
| Bedürftigkeit | Nach Anrechnung von eigenem Einkommen und Vermögen sowie dem Einkommen der Eltern und des Ehegatten muss ein Betrag übrig bleiben. | § 11 |
Grenzfälle, die oft falsch eingeschätzt werden
- Master nach Bachelor: förderfähig, auch wenn der Bachelor ohne BAföG war. Der Master muss vor dem 45. Geburtstag beginnen.
- Zweiter Bachelor: in der Regel nicht förderfähig, Ausnahme bei unabweisbarem Grund oder wenn der erste Abschluss den Zugang zum zweiten Studium erst eröffnet.
- Fachrichtungswechsel: bis zum Beginn des vierten Semesters mit wichtigem Grund ohne Verlust, danach nur mit unabweisbarem Grund.
- Private Hochschule: förderfähig, wenn staatlich anerkannt. Die Studiengebühren werden nicht übernommen.
- Duales Studium: förderfähig, aber die Ausbildungsvergütung wird voll angerechnet, oft bleibt nichts übrig.
- Schüler bei den Eltern: allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10 nur, wenn keine entsprechende Schule vom Elternhaus aus erreichbar ist.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Alter gibt es BAföG?
Die Ausbildung muss vor dem 45. Geburtstag beginnen. Wer danach anfängt, bekommt nur in Ausnahmefällen BAföG, etwa nach Kindererziehung oder Pflege.
Bekomme ich BAföG im Teilzeitstudium?
Nein. Nur Vollzeitausbildungen sind förderfähig. Eine Ausnahme gibt es für Teilzeit wegen Behinderung, Pflege oder Kindererziehung in bestimmten Konstellationen.
Bekomme ich BAföG für eine Ausbildung im Betrieb?
Nein. Für betriebliche Ausbildungen gibt es Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit, nicht BAföG.