Ein Semester in Madrid, ein Studienjahr in Prag oder ein Austausch in Kopenhagen: Wer während des Studiums ins Ausland geht, muss nicht automatisch auf BAföG verzichten. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz sieht für Auslandsaufenthalte eigene Regelungen vor, die in manchen Fällen sogar großzügiger sind als die Inlandsförderung. Trotzdem scheitern viele Studierende an bürokratischen Hürden oder verpassen relevante Fristen. Dieser Artikel erklärt, worauf es ankommt.
Grundprinzip: Auslands-BAföG statt Inlands-BAföG
Während eines anerkannten Auslandsstudiums wird das reguläre BAföG durch das sogenannte Auslands-BAföG ersetzt. Zuständig ist dann nicht mehr das lokale Amt für Ausbildungsförderung, sondern ein spezialisiertes Amt, das je nach Zielland variiert. Für die meisten europäischen Länder ist das Amt für Ausbildungsförderung in Bonn beim Studierendenwerk Bonn zuständig.
Der entscheidende Unterschied zur Inlandsförderung liegt beim Bedarfssatz. Im Ausland wird ein Auslandszuschlag gewährt, dessen Höhe vom Zielland abhängt. Für Frankreich beträgt er beispielsweise 223 Euro monatlich, für Norwegen sind es 453 Euro. Hinzu kommen der reguläre Bedarfssatz sowie Mietzuschläge. In teuren Städten wie Amsterdam oder Stockholm kann die monatliche BAföG-Förderung dadurch deutlich über 1.000 Euro liegen, während der Inland-Höchstsatz bei 992 Euro liegt.
Erasmus+ und BAföG: Doppelte Förderung ist möglich
Wer über das Erasmus+-Programm ins Ausland geht, erhält von der EU eine monatliche Mobilitätspauschale. Diese liegt je nach Zielland zwischen 150 und 800 Euro. Die gute Nachricht: Diese Pauschale wird nicht vollständig auf das BAföG angerechnet. Bis zu einem Freibetrag von 300 Euro monatlich bleibt das Erasmus+-Stipendium anrechnungsfrei. Beträge darüber werden als Einkommen berücksichtigt, reduzieren die Förderung aber selten auf null.
Ein konkretes Beispiel: Eine Studentin geht für zwei Semester nach Barcelona. Sie erhält 400 Euro Erasmus+-Pauschale. Davon bleiben 300 Euro anrechnungsfrei, 100 Euro werden als Einkommen gewertet. Gleichzeitig bekommt sie Auslands-BAföG mit dem Länderzuschlag für Spanien in Höhe von 223 Euro. Unter dem Strich kann sie damit deutlich besser finanziert ins Ausland gehen als mancher Kommilitone, der im Inland studiert.
Antrag rechtzeitig stellen: Die Fristen sind eng
Das ist der Punkt, an dem viele Pläne scheitern. Der Antrag auf Auslands-BAföG muss spätestens drei Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts beim zuständigen Amt eingehen. Wer diese Frist versäumt, riskiert, dass die Förderung erst mit Verspätung einsetzt. Rückwirkende Bewilligung ist grundsätzlich nicht möglich.
Folgende Unterlagen werden in der Regel benötigt:
- Ausgefüllter BAföG-Antrag (Formblätter 1 bis 5 sowie das spezielle Auslandsformblatt)
- Immatrikulationsbescheinigung der Heimathochschule
- Zulassungsschreiben der ausländischen Hochschule
- Nachweise über Einkommen und Vermögen (eigene sowie elterliche)
- Learning Agreement bei Erasmus+-Programmen
- Bei Bedarf: Sprachnachweise
Wer früh plant, hat mehr Spielraum. Gerade bei Erasmus+ wird das Learning Agreement manchmal erst wenige Wochen vor dem Start unterzeichnet. In diesem Fall empfiehlt sich eine frühzeitige Rücksprache mit dem Amt, um die Antragstellung trotzdem fristgerecht zu ermöglichen.
Wie lange wird gefördert?
Grundsätzlich gilt: Ein Auslandsaufenthalt kann für die gesamte Ausbildung gefördert werden, wenn er Teil des Studiums ist oder dazu beiträgt. Bei einem Erasmus+-Semester sind das in der Regel ein bis zwei Semester. Wer ein komplettes Auslandsstudium absolviert, etwa einen Masterstudiengang in den Niederlanden, kann für die gesamte Regelstudienzeit Auslands-BAföG beantragen.
Wichtig ist dabei die Anerkennungsfrage. Nur wenn der Auslandsaufenthalt offiziell von der Heimathochschule anerkannt wird und die dort erbrachten Leistungen ins deutsche Studium eingerechnet werden, bleibt der BAföG-Anspruch erhalten. Ein Sprachkurs im Ausland ohne akademische Anerkennung zählt in diesem Sinne nicht als förderungsfähiger Aufenthalt.
Leben im Ausland: Kosten realistisch einschätzen
Wer ein Auslandssemester plant, denkt oft nur an die Studiengebühren. Dabei machen Miete, Lebenshaltung und gelegentliche Reisen den größten Teil der Ausgaben aus. Gerade in Westeuropa sind die Lebenshaltungskosten erheblich. In Dublin liegt die Durchschnittsmiete für ein WG-Zimmer bei über 900 Euro, in Lissabon immerhin noch bei 600 bis 750 Euro.
Wer das Semester nutzt, um Europa kennenzulernen, etwa am Wochenende in Nachbarstädte zu fahren oder eine Europa-Rundreise machen möchte, sollte dafür einen separaten Puffer einplanen, denn das BAföG deckt diese Freizeitausgaben nicht ab. Realistisches Budgetieren ist keine Kleinigkeit: Wer mit 1.100 Euro monatlich kalkuliert und am Ende 800 Euro für Miete ausgibt, hat wenig Luft.
Hier hilft ein Blick auf Ländervergleiche. Osteuropäische Städte wie Prag, Krakau oder Budapest bieten häufig gute Universitäten zu deutlich niedrigeren Lebenshaltungskosten. Das Erasmus+-Stipendium fällt dort zwar geringer aus, der Gesamtsaldo kann aber günstiger sein.
Rückkehr und Abrechnung: Was danach kommt
Nach dem Auslandsaufenthalt fordert das Amt in der Regel Nachweise über die tatsächlich erbrachten Studienleistungen. Wer die im Learning Agreement vereinbarten Kurse nicht absolviert hat oder nachweist, muss unter Umständen einen Teil des erhaltenen BAföG zurückzahlen. Das gilt insbesondere dann, wenn der Aufenthalt vorzeitig abgebrochen wird.
Das reguläre BAföG im Inland läuft nach der Rückkehr weiter, sobald die Immatrikulation an der Heimathochschule wieder aktiv ist. Einen neuen Antrag müssen Studierende dafür in der Regel nicht stellen, aber eine Aktualisierung der Angaben beim zuständigen Amt ist notwendig.
Wer das Auslands-BAföG sorgfältig plant, rechtzeitig beantragt und die Anforderungen der Hochschule im Blick behält, kann ein Erasmus+-Semester oder ein längeres Auslandsstudium tatsächlich solide finanzieren. Die Kombination aus Auslands-BAföG und Erasmus+-Stipendium macht das in vielen Fällen möglich, ohne auf Elterngeld oder Nebenjobs vollständig angewiesen zu sein.