BAföG und Lernschwächen: Wenn Geld allein nicht reicht

Rund 630.000 Studierende in Deutschland erhalten BAföG. Der monatliche Höchstsatz liegt seit der Novelle 2022 bei 934 Euro, der Grundbedarf für Studierende in einer eigenen Wohnung bei 812 Euro. Das klingt nach einer soliden Grundlage, und für viele ist es das auch. Doch Geld löst keine Lernprobleme. Wer mit einer Lese-Rechtschreib-Schwäche, Dyskalkulie oder einer Aufmerksamkeitsdefizit-Störung ins Studium startet, steht vor Hürden, die sich durch finanzielle Absicherung allein nicht überwinden lassen.

Was Lernschwächen im Studium konkret bedeuten

Lernschwächen sind keine Seltenheit. Schätzungen des Bundesverbands Legasthenie und Dyskalkulie zufolge sind etwa fünf bis sieben Prozent aller Menschen von einer ausgeprägten Lese-Rechtschreib-Schwäche betroffen. Dyskalkulie tritt in ähnlicher Häufigkeit auf. Hinzu kommen Studierende mit ADHS, die nach Angaben des Deutschen Studentenwerks etwa vier Prozent der Studierendenschaft ausmachen.

Im Studium zeigen sich diese Schwächen oft deutlicher als in der Schule. Prüfungsarbeiten müssen eigenständig organisiert werden, die Stoffmengen sind größer, Deadlines komprimierter. Wer für eine Hausarbeit drei Mal so lange braucht wie Kommilitonen, weil Texte nicht flüssig erfasst werden, verliert Zeit, Energie und Motivation. Das Risiko, eine Prüfung zu wiederholen oder das Studium zu verlängern, steigt messbar. Eine Verlängerung des Studiums um ein Semester kann aber dazu führen, dass BAföG ausläuft, weil die Förderungshöchstdauer erreicht ist.

BAföG bei Behinderung und Beeinträchtigung: Was das Gesetz vorsieht

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz kennt durchaus Sonderregelungen für Menschen mit Beeinträchtigungen. Paragraf 15 Absatz 3 BAföG erlaubt eine Verlängerung der Förderungsdauer, wenn eine Behinderung oder schwerwiegende Erkrankung nachgewiesen wird. Dazu zählen auch anerkannte Lernstörungen, sofern ein ärztliches oder psychologisches Attest vorliegt, das die funktionale Beeinträchtigung konkret beschreibt.

Die Praxis zeigt allerdings: Viele Betroffene wissen nicht, dass diese Regelung existiert. Anderen fällt es schwer, die nötigen Nachweise rechtzeitig zu beschaffen. Ein Attest, das lediglich eine Diagnose nennt, reicht den Ämtern oft nicht. Es muss erklärt werden, inwiefern die Beeinträchtigung den Studienfortschritt konkret verzögert hat. Wer diesen Schritt verpasst oder falsch dokumentiert, verliert den Anspruch auf Verlängerung trotz berechtigtem Bedarf.

Die Förderlücke: Was BAföG nicht leisten kann

Selbst wenn alle Formalitäten stimmen, bleibt eine strukturelle Lücke. BAföG finanziert Lebenshaltungskosten und Studiengebühren, nicht aber Lerntherapie oder gezielte Fördermaßnahmen. Ein Lerntherapieprogramm für Studierende mit Dyskalkulie kostet je nach Anbieter zwischen 60 und 120 Euro pro Stunde. Zehn bis zwanzig Sitzungen, wie sie bei einer ausgeprägten Schwäche sinnvoll wären, summieren sich schnell auf 800 bis 2.400 Euro. Diesen Betrag deckt kein BAföG-Bescheid.

Nachhilfe, Lerncoaching oder spezialisierte Förderangebote fallen komplett aus dem BAföG-Rahmen heraus. Wer solche Unterstützung in Anspruch nimmt, muss sie aus eigenem Ersparten oder Nebenjob-Einkommen finanzieren, wobei letzteres wiederum auf das BAföG angerechnet werden kann, wenn der Freibetrag von 520 Euro monatlich überschritten wird. Ein Dilemma, das strukturell in der Gesetzgebung verankert ist.

Ergänzende Unterstützung: Was es gibt und wie man es findet

Wer nach Wegen sucht, die Förderlücke zu schließen, findet verschiedene Anlaufstellen. Das Studierendenwerk vieler Hochschulen bietet psychologische Beratung und in einigen Fällen auch Lernberatung an, meist kostenlos. Die Caritas und andere Wohlfahrtsverbände haben spezifische Programme für Studierende mit Lernschwächen entwickelt. Begabtenförderungswerke wie die Studienstiftung des deutschen Volkes oder das Cusanuswerk schließen Menschen mit Beeinträchtigungen ausdrücklich ein und finanzieren auch Unterstützungsmaßnahmen.

Daneben gibt es regionale Angebote, die oft unterschätzt werden. Spezialisierte Nachhilfeinstitute mit Erfahrung in der Lerntherapie können gezielt helfen, Strategien zu entwickeln, die mit der individuellen Lernschwäche umgehen. Wer etwa mit LRS kämpft, profitiert weniger von mehr Lernstunden als davon, andere Verarbeitungswege zu trainieren. Solche Angebote helfen dabei, Bildungschancen durch gezielte Lernunterstützung verbessern zu können, auch wenn Hochschule und BAföG-Amt strukturell nicht mitziehen.

Auch die Hochschulen selbst haben in den vergangenen Jahren nachgelegt. Nachteilsausgleiche bei Prüfungen, also verlängerte Bearbeitungszeiten oder alternative Prüfungsformate, sind mittlerweile an den meisten deutschen Universitäten rechtlich verankert. Voraussetzung ist ein entsprechender Antrag mit Nachweis. Wer diesen Schritt scheut, weil er nicht als „schwach“ gelten will, verschenkt einen realen Vorteil.

Was Betroffene konkret tun sollten

Aus der Praxis lassen sich einige Schritte ableiten, die helfen, die Situation aktiv zu gestalten:

  • Diagnose dokumentieren lassen: Ein detailliertes psychologisches oder ärztliches Gutachten ist die Grundlage für alle weiteren Schritte, sowohl beim BAföG-Amt als auch beim Prüfungsamt.
  • BAföG-Verlängerung frühzeitig beantragen: Wer merkt, dass das Studium sich verzögert, sollte nicht warten, bis der Bescheid ausläuft. Der Antrag auf Verlängerung sollte gestellt werden, sobald die Verzögerung absehbar ist.
  • Nachteilsausgleich an der Hochschule beantragen: Dieser Antrag läuft unabhängig vom BAföG und sollte so früh wie möglich im Studium gestellt werden, nicht erst kurz vor der ersten großen Prüfung.
  • Lernunterstützung als Investition betrachten: Wer gezielt fünf Sitzungen Lerntherapie nutzt und dadurch eine Prüfung beim ersten Versuch besteht statt beim zweiten, spart Zeit und verlängert nicht das Studium.
  • Stipendien gezielt prüfen: Mehrere Begabtenförderungswerke haben explizite Fördermöglichkeiten für Studierende mit Beeinträchtigungen, die über den üblichen Stipendienrahmen hinausgehen.

Eine strukturelle Herausforderung, die individuelle Lösungen braucht

BAföG ist ein wichtiges Instrument der Bildungsgerechtigkeit, keine Frage. Für Studierende aus einkommensschwachen Familien schafft es überhaupt erst die materielle Grundlage für ein Studium. Aber es wurde nie als Instrument der Lernförderung konzipiert, und es ist keines. Wer mit einer Lernschwäche studiert, braucht beides: finanzielle Sicherheit und gezielte Unterstützung beim Lernen selbst.

Das ist kein Vorwurf an das System, sondern eine nüchterne Beschreibung seiner Grenzen. Wer diese Grenzen kennt, kann gezielter nach den Angeboten suchen, die jenseits des BAföG-Bescheids existieren. Und wer früh genug handelt, vermeidet die größte Falle: das Ende der Förderungshöchstdauer zu erreichen, weil man zu lange auf eine Lösung gewartet hat, die das Gesetz allein nicht bereitstellt.

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Lena Hartmann

Sozialrechtlerin, mehrere Jahre in der Sozialberatung eines Studierendenwerks. Schreibt über Antrag, Bescheid und Sonderfälle.