BAföG zurückgezahlt – jetzt klug fürs Alter sparen

Für viele Absolventen ist der letzte Abbuchungsbescheid vom Bundesverwaltungsamt ein stiller Moment der Erleichterung. Das Darlehen ist getilgt, der monatliche Abzug entfällt. Was jetzt passiert, ist entscheidend: Wer diesen freien Betrag einfach im Girokonto versickern lässt, verschenkt einen der günstigsten Zeitpunkte fürs langfristige Sparen.

Was nach der Rückzahlung übrig bleibt

Das BAföG-Darlehen ist auf maximal 10.010 Euro gedeckelt, die Rückzahlungsrate beträgt mindestens 130 Euro pro Monat. Wer fünf Jahre lang diese Rate gezahlt hat, ist bei Erreichen der Höchstschuld schuldenfrei. Das klingt überschaubar, aber 130 Euro monatlich entsprechen über 30 Jahre mit einem angenommenen Zins von 6 Prozent pro Jahr einem Endkapital von rund 130.000 Euro, sofern dieser Betrag ab sofort konsequent investiert wird. Der Hebel liegt nicht im Betrag selbst, sondern im Zeitpunkt.

Absolventen, die mit Mitte zwanzig fertig sind und sofort mit dem Sparen beginnen, haben gegenüber einem Berufseinsteiger, der erst mit 35 anfängt, einen strukturellen Vorteil: rund zehn zusätzliche Jahre Zinseszins. Das Prinzip des Zinseszinses sorgt dafür, dass früh investiertes Kapital überproportional wächst, weil Erträge ihrerseits Erträge erwirtschaften.

Gesetzliche Rente reicht nicht: Die Ausgangslage

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht reguliert zwar die Anbieter privater Vorsorgeprodukte, die inhaltliche Frage, wie viel Rente am Ende tatsächlich ankommt, beantwortet jedoch die persönliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung. Für Personen mit Studium und einem entsprechend späteren Berufseinstieg fällt die gesetzliche Rente oft spürbar niedriger aus als bei Gleichaltrigen ohne akademischen Abschluss, schlicht weil weniger Beitragsjahre vorhanden sind. Wer mit 28 Jahren in den ersten sozialversicherungspflichtigen Job startet, kommt bei Renteneintritt mit 67 auf 39 Beitragsjahre. Das reicht selten für eine komfortable Rente.

Die Lücke zwischen dem letzten Nettogehalt und der erwarteten gesetzlichen Rente wird als Versorgungslücke bezeichnet. Sie zu schließen ist das konkrete Ziel privater Altersvorsorge, nicht ein abstraktes Sicherheitsbedürfnis.

Drei realistische Strategien nach der Rückzahlungsphase

ETF-Sparplan als Basisinvestment

Für die meisten Absolventen in der Berufseingangsphase ist ein monatlicher ETF-Sparplan auf einen breit gestreuten Weltaktienindex der einfachste Einstieg. Die laufenden Kosten liegen bei günstigen Anbietern unter 0,25 Prozent pro Jahr. Wer die bisherige BAföG-Rate von 130 Euro direkt in einen Sparplan umleitet, zahlt keine höhere monatliche Belastung als zuvor, investiert aber statt in Schuldenabbau in Vermögensaufbau. Nach 30 Jahren ergibt sich bei einer historisch realistischen Rendite von 7 Prozent jährlich ein Kapitalstock von rund 148.000 Euro brutto, davon sind Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag noch abzuziehen.

Riester-Rente für Angestellte mit Kindern

Riester lohnt sich nicht für jeden, aber für Angestellte mit Kindern kann die staatliche Förderung die Eigenrendite deutlich verbessern. Die Grundzulage beträgt 175 Euro jährlich, je Kind kommen 185 Euro hinzu, bei nach 2008 geborenen Kindern sogar 300 Euro. Wer drei Kinder hat und den Mindestbeitrag leistet, bekommt effektiv mehr Förderung als eigenen Beitrag. Diese Gruppe sollte Riester zumindest durchrechnen, bevor sie ausschließlich auf ETFs setzt.

Berufsunfähigkeitsversicherung vor weiterer Vorsorge

Viele Absolventen überspringen diesen Schritt, weil er keine direkte Rendite abwirft. Das ist ein Fehler. Wer mit 28 Jahren berufsunfähig wird und keine entsprechende Versicherung hat, verliert nicht nur das laufende Einkommen, sondern auch die Fähigkeit, überhaupt Altersvorsorge zu betreiben. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente von 1.500 Euro kostet für einen gesunden Nichtraucher Mitte zwanzig je nach Berufsgruppe zwischen 50 und 120 Euro im Monat. Dieser Schutz sollte vor oder parallel zu Sparplänen abgeschlossen werden.

Worauf Finanzmedien gerade hinweisen

Wer sich über aktuelle Entwicklungen bei Sparprodukten, Zinsen und Förderkonditionen informieren möchte, findet in unabhängigen Finanzpublikationen verlässliche Einordnungen. Das Finanz Echo berichtet regelmäßig über Veränderungen bei Tagesgeldkonditionen, ETF-Marktentwicklungen und gesetzliche Neuerungen, die Sparerinnen und Sparer direkt betreffen.

Konkretes Rechenbeispiel: Julia, 27 Jahre

Julia hat ihr Studium mit 25 abgeschlossen und zwei Jahre lang 130 Euro monatlich ans Bundesverwaltungsamt überwiesen. Mit 27 ist sie schuldenfrei. Ihr Nettoeinkommen liegt bei 2.400 Euro. Sie entscheidet sich für folgendes Modell:

  • 80 Euro monatlich in einen ETF-Sparplan auf den MSCI World
  • 50 Euro monatlich in einen Riester-Vertrag (sie hat ein Kind)
  • 70 Euro monatlich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Das entspricht exakt den 200 Euro, die sie bisher für BAföG-Rückzahlung und einen kleinen Puffer aufgewendet hat. Netto bleibt ihr Lebensstandard identisch. Mit 67 hat Julia durch den ETF-Sparplan bei 7 Prozent Jahresrendite rund 214.000 Euro angespart, dazu kommt das Riester-Kapital inklusive Förderung. Das ist keine Garantie, aber eine plausible Projektion auf Basis historischer Aktienmarktdaten.

Steuerliche Aspekte nicht vergessen

ETF-Erträge unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag. Der jährliche Sparerpauschbetrag liegt seit 2023 bei 1.000 Euro pro Person. Wer einen Freistellungsauftrag bei seiner Depotbank einrichtet, zahlt bis zu dieser Grenze keine Steuer auf Kapitalerträge. Riester-Beiträge sind hingegen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich absetzbar, maximal 2.100 Euro pro Jahr. Beide Effekte lassen sich kombinieren und sollten bei der Jahressteuererklärung konsequent genutzt werden. Informationen zu den steuerrechtlichen Grundlagen finden sich direkt auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen.

Die Rückzahlungsphase des BAföG ist kein Ende einer Belastung, sie ist der Startschuss für etwas anderes. Wer den freigewordenen Betrag sofort und dauerhaft in strukturierte Altersvorsorge umleitet, nutzt einen Momentum-Effekt, den man später kaum noch einholen kann.

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