Amt für Ausbildungsförderung
Bedeutung
Die zuständige Stelle. Für Studierende das Studierendenwerk der Hochschule, für Schüler das Amt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt des Wohnorts der Eltern.
Die zuständige Stelle. Für Studierende das Studierendenwerk der Hochschule, für Schüler das Amt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt des Wohnorts der Eltern.