Auslands-BAföG
Bedeutung
Förderung für ein Studium oder Praktikum im Ausland, mit Zuschlägen für Studiengebühren bis 5.600 Euro im Jahr, Reisekosten und Krankenversicherung. Zuständig ist ein zentrales Amt je Land.
Förderung für ein Studium oder Praktikum im Ausland, mit Zuschlägen für Studiengebühren bis 5.600 Euro im Jahr, Reisekosten und Krankenversicherung. Zuständig ist ein zentrales Amt je Land.