Bei der Wahl des Studienfachs denken die meisten an Interessen, Berufsaussichten und den Studienort. Wer mit BAföG studieren will, sollte einen weiteren Punkt früh mitdenken: Die Förderung ist an Fristen und an die Struktur des Studiengangs gebunden. Ein Fachwechsel, ein unerwartet langes Studium oder ein falsch gewählter Studiengang können sich direkt auf den Anspruch auswirken. Dieser Beitrag erklärt, welche Regeln dabei eine Rolle spielen und wie man sie schon bei der Studienwahl berücksichtigt.
Förderungshöchstdauer und Regelstudienzeit
BAföG wird nicht unbegrenzt gezahlt. Die Förderungshöchstdauer orientiert sich an der Regelstudienzeit des jeweiligen Studiengangs, also der Zeit, in der ein Studium laut Prüfungsordnung abgeschlossen werden kann. Bei einem Bachelor sind das häufig sechs oder sieben Semester, bei manchen Studiengängen auch acht. Wie lange ein konkreter Studiengang regulär dauert, steht in der Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule.
Für die Planung heißt das: Wer zwischen zwei ähnlichen Studiengängen schwankt, sollte auch die Regelstudienzeit vergleichen. Ein siebensemestriger Bachelor mit integriertem Praxissemester gibt mehr Förderzeit als ein sechssemestriger Studiengang, verlangt aber auch ein Semester mehr bis zum Abschluss.
Das Flexibilitätssemester
Seit dem Wintersemester 2024/25 sieht § 15 Absatz 4 BAföG ein sogenanntes Flexibilitätssemester vor. Studierende an Hochschulen können danach einmalig ein weiteres Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus gefördert werden, ohne dafür Gründe angeben zu müssen. Es kann nur einmal in Anspruch genommen werden, also nicht erneut in einem späteren Ausbildungsabschnitt wie dem Master, wenn es bereits im Bachelor genutzt wurde.
Darüber hinaus gibt es eine Verlängerung „für eine angemessene Zeit“ aus bestimmten Gründen, die § 15 Absatz 3 aufzählt, etwa bei schwerwiegenden Gründen, einer Behinderung, Schwangerschaft, der Erziehung eines Kindes unter 14 Jahren, der Pflege naher Angehöriger oder dem erstmaligen Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Diese Gründe müssen beim Amt für Ausbildungsförderung nachgewiesen werden.
Fachwechsel: Was das Gesetz erlaubt
Viele merken erst in den ersten Semestern, dass das gewählte Fach nicht passt. Das BAföG lässt einen Wechsel zu, knüpft ihn aber an Bedingungen. Maßgeblich ist § 7 Absatz 3 BAföG in der seit Herbst 2024 geltenden Fassung:
- Erster Wechsel bis zum Beginn des vierten Fachsemesters: Beim erstmaligen Fachrichtungswechsel oder Abbruch wird in der Regel vermutet, dass ein wichtiger Grund vorliegt. Eine ausführliche Begründung ist dann meist nicht nötig.
- Wechsel aus wichtigem Grund bis zum Beginn des fünften Fachsemesters: Hier muss der wichtige Grund dargelegt werden, zum Beispiel ein Neigungswandel, der sich im Studium gezeigt hat.
- Danach nur aus unabweisbarem Grund: Gemeint sind Gründe, die eine Fortsetzung des bisherigen Studiums ausschließen, etwa eine Erkrankung oder Behinderung, die den ursprünglich angestrebten Beruf unmöglich macht.
Wichtig ist ein Detail: Semester, die die Hochschule aus dem alten Studiengang auf den neuen anrechnet, werden bei der Zählung abgezogen. Wer also aus Mathematik in Physik wechselt und zwei Semester angerechnet bekommt, steht förderrechtlich anders da als jemand, der komplett von vorn beginnt. Den genauen Gesetzestext findet man in der amtlichen Fassung von § 7 BAföG.
Leistungsnachweis nach dem vierten Semester
Ab dem fünften Fachsemester verlangt das Amt einen Leistungsnachweis nach § 48 BAföG, in der Regel eine Bescheinigung der Hochschule, dass die bis dahin üblichen Leistungen erbracht wurden. Wer spät wechselt und im neuen Fach noch nicht genug Leistungspunkte hat, kann hier Probleme bekommen. Auch das spricht dafür, Zweifel am Fach früh ernst zu nehmen.
Die Studienwahl gründlicher vorbereiten
Der beste Schutz vor förderrechtlichen Schwierigkeiten ist eine Studienwahl, die nicht auf Zufall beruht. Einige Schritte helfen dabei:
- Fächer nach Inhalten vergleichen, nicht nach Namen: Studiengänge mit ähnlichem Titel unterscheiden sich oft stark. Modulhandbücher zeigen, wie viel Mathematik, Statistik, Labor oder Textarbeit tatsächlich anfällt.
- Breite Fachgebiete verstehen: Die amtliche Statistik ordnet Studienfächer in Fächergruppen und darunterliegende Fachgebiete ein. Diese Systematik hilft zu erkennen, welche Fächer eng verwandt sind und wo ein späterer Wechsel mit Anrechnung realistisch wäre. Portale wie Studienbereiche bereiten diese Gliederung auf Basis der Destatis-Zahlen auf und zeigen, wie viele Menschen welches Fach studieren (studienbereiche.de).
- Schnupperangebote nutzen: Viele Hochschulen bieten Probevorlesungen, Schnupperstudium oder Online-Self-Assessments an. Sie kosten nichts und zeigen, ob die Inhalte wirklich liegen.
- Beratung früh einbinden: Die Zentrale Studienberatung der Hochschule und die Berufsberatung der Agentur für Arbeit helfen bei der Fachwahl. Bei Fragen zur Förderung ist das BAföG-Amt des Studierendenwerks der richtige Ansprechpartner.
Was bei einem geplanten Wechsel zu tun ist
Steht ein Wechsel im Raum, empfiehlt sich diese Reihenfolge:
- Zuerst mit der neuen Hochschule klären, welche Leistungen angerechnet werden, und sich das schriftlich bestätigen lassen.
- Dann beim Amt für Ausbildungsförderung nachfragen, wie der Wechsel eingeordnet wird. Viele Ämter haben dafür ein eigenes Formular, in dem die Gründe dargelegt werden.
- Den Wechsel möglichst zum Semesterbeginn vollziehen und die Fristen nach § 7 Absatz 3 im Blick behalten.
- Den BAföG-Antrag für den neuen Studiengang rechtzeitig stellen, damit keine Lücke in der Zahlung entsteht.
Ein Fachwechsel ist kein Makel, viele Studierende orientieren sich im ersten Studienjahr neu. Wer die Regeln kennt und sich früh informiert, kann den Wechsel so planen, dass die Förderung erhalten bleibt. Und wer sich vor Studienbeginn intensiv mit den Inhalten verschiedener Fachgebiete beschäftigt, reduziert die Wahrscheinlichkeit, überhaupt wechseln zu müssen.