Aufstiegs-BAföG-Rechner 2026: Zuschuss, Darlehen und Erlass berechnen

Kurz gesagt

Das Aufstiegs-BAföG übernimmt Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis 15.000 Euro, davon die Hälfte als Zuschuss. Bei Vollzeitmaßnahmen kommt ein monatlicher Unterhaltsbeitrag von bis zu 1.019 Euro hinzu — als Vollzuschuss, den du nie zurückzahlst. Wer die Prüfung besteht, bekommt zusätzlich 50 Prozent des Restdarlehens auf die Gebühren erlassen. Der Rechner zeigt dir beide Seiten: was geschenkt ist und was am Ende offen bleibt.

1Deine Fortbildung
Nur bei Vollzeitmaßnahmen gibt es den Unterhaltsbeitrag. In Teilzeit werden ausschließlich die Gebühren gefördert.
€
Gesamtkosten laut Lehrgangsvertrag, gefördert bis 15.000 €.
€
Nur bei Meisterprüfung oder vergleichbarer Prüfungsarbeit. 0 lassen, wenn nicht zutreffend.
Für den Unterhaltsbeitrag. Bei Teilzeit ohne Wirkung.
2Deine Lebenssituation
Je Kind erhöht sich der Bedarf um 235 €.
Relevant für den Kinderbetreuungszuschlag.
Alleinerziehende erhalten 150 € im Monat je Kind unter 14 Jahren — einkommensunabhängig, auch in Teilzeit.
3Einkommen und Vermögen
€
Während der Maßnahme. Freibetrag: 353 €.
€
Freibetrag: 1.690 € plus 770 € je Kind.
€
Freibetrag 45.000 €. Selbstgenutzte Immobilie und ein Auto bleiben außer Betracht.
0 €Zuschuss insgesamt — Geld, das du nie zurückzahlst

0 €Zuschuss Gebühren
0 €Unterhalt gesamt
0 €Darlehen nach Erlass
0 €Eigenanteil

Aufschlüsselung

Unverbindliche Schätzung nach dem AFBG, Stand 2026. Über Einkommen und Vermögen entscheidet das zuständige Amt anhand der tatsächlichen Nachweise.

Was der Rechner berechnet

Das Aufstiegs-BAföG besteht aus zwei völlig getrennten Töpfen, die nach unterschiedlichen Regeln funktionieren. Wer die beiden durcheinanderbringt, verschätzt sich um mehrere tausend Euro. Der Maßnahmebeitrag deckt die Kosten der Fortbildung selbst und wird ohne jede Einkommensprüfung gezahlt. Der Unterhaltsbeitrag ersetzt den Lohn während einer Vollzeitmaßnahme und hängt sehr wohl von Einkommen und Vermögen ab.

Praktisch heißt das: Selbst wer gut verdient oder ein größeres Vermögen hat, bekommt die Hälfte der Lehrgangsgebühren geschenkt. Ein Meisterkurs für 9.000 Euro bedeutet 4.500 Euro Zuschuss — unabhängig davon, ob daneben ein Vollzeitjob läuft. Diese Rechnung geht für praktisch jeden auf, der die formalen Voraussetzungen erfüllt.

Maßnahmebeitrag: die Gebührenförderung

Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einem Gesamtbetrag von 15.000 Euro je Fortbildungsstufe. Davon werden 50 Prozent als Zuschuss ausgezahlt, die anderen 50 Prozent können als zinsgünstiges Darlehen bei der KfW abgerufen werden. Niemand muss das Darlehen nehmen — wer die zweite Hälfte selbst zahlen kann, lässt sie einfach liegen und hat damit gar keine Schulden.

Kosten oberhalb der 15.000 Euro bleiben vollständig am Teilnehmer hängen. Bei teuren Fortbildungen lohnt es sich deshalb zu prüfen, ob sich die Maßnahme sinnvoll in zwei Fortbildungsstufen aufteilen lässt, denn der Höchstbetrag gilt je Stufe neu. Wer erst den Meister und später den Betriebswirt macht, kann zweimal fördern lassen.

Bei der Meisterprüfung kommt das Meisterstück hinzu. Hier übernimmt das Amt bis zur Hälfte der notwendigen Materialkosten, höchstens 2.000 Euro. Auch dieser Betrag teilt sich hälftig in Zuschuss und Darlehen. Ein Meisterstück mit 3.000 Euro Materialkosten bringt also 1.500 Euro Förderung, davon 750 Euro geschenkt.

Unterhaltsbeitrag: der Lohnersatz in Vollzeit

Wer die Fortbildung in Vollzeit macht und dafür den Job aufgibt oder reduziert, erhält einen monatlichen Unterhaltsbeitrag. Der Grundbedarf liegt bei 1.019 Euro im Monat für Alleinstehende. Verheiratete und Verpartnerte bekommen 235 Euro mehr, für jedes Kind mit Kindergeldanspruch kommen weitere 235 Euro dazu.

Der entscheidende Punkt: Dieser Betrag ist seit der AFBG-Novelle 2020 ein Vollzuschuss. Anders als beim Studenten-BAföG, bei dem die Hälfte als Staatsdarlehen zurückgezahlt werden muss, bleibt der Unterhaltsbeitrag im Aufstiegs-BAföG vollständig geschenkt. Wer zwölf Monate lang 1.019 Euro erhält, hat am Ende 12.228 Euro bekommen, die niemand zurückfordert.

Teilzeit heißt nicht leer ausgehen. In Teilzeitmaßnahmen entfällt zwar der Unterhaltsbeitrag, die Gebührenförderung bleibt aber vollständig erhalten. Für die meisten Meisterkurse neben dem Beruf ist genau das der Regelfall — und immer noch die Hälfte der Kursgebühren geschenkt.

Wie Einkommen und Vermögen angerechnet werden

Auf den Unterhaltsbeitrag wird eigenes Einkommen angerechnet, soweit es 353 Euro im Monat übersteigt. Ein Minijob im Rahmen der Geringfügigkeitsgrenze führt in der Regel zu keiner oder nur einer geringen Kürzung, weil vom Bruttoverdienst zunächst Werbungskosten und Sozialpauschalen abgezogen werden.

Beim Ehe- oder Lebenspartner ist der Freibetrag deutlich höher: 1.690 Euro monatlich, zuzüglich 770 Euro für jedes Kind. Ein Partner mit 3.000 Euro netto und zwei Kindern liegt damit unter der Grenze und mindert den Unterhaltsbeitrag überhaupt nicht. Das Einkommen der Eltern spielt beim Aufstiegs-BAföG in keinem Fall eine Rolle — ein wesentlicher Unterschied zum Studenten-BAföG.

Beim Vermögen gilt ein Freibetrag von 45.000 Euro für den Teilnehmer selbst. Eine selbstgenutzte Immobilie und ein angemessenes Auto bleiben außer Betracht. Für Ehegatten und Kinder kommen jeweils 2.300 Euro hinzu. Was darüber liegt, wird auf die Monate der Maßnahme verteilt und mindert den monatlichen Betrag.

PositionBetrag 2026
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, gefördert bis15.000 €, davon 50 % Zuschuss
Material Meisterstückbis zur Hälfte der Kosten, max. 2.000 €
Unterhaltsbedarf Alleinstehende, Vollzeit1.019 € im Monat
Zuschlag Ehegatte oder Partner235 € im Monat
Zuschlag je Kind mit Kindergeldanspruch235 € im Monat
Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende150 € je Kind unter 14 Jahren
Freibetrag eigenes Einkommen353 € im Monat
Freibetrag Partnereinkommen1.690 € plus 770 € je Kind
Vermögensfreibetrag45.000 € plus 2.300 € je Angehörigem
Erlass bei bestandener Prüfung50 % des Gebühren-Restdarlehens

Der Erlass macht die Rechnung erst rund

Wer die Fortbildungsprüfung besteht, bekommt auf Antrag 50 Prozent des noch offenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Bei 4.500 Euro Darlehen sind das weitere 2.250 Euro, die einfach wegfallen. Rechnet man Zuschuss und Erlass zusammen, bleiben von 9.000 Euro Kursgebühren am Ende rund 2.250 Euro als tatsächlich zurückzuzahlender Betrag übrig — ein Viertel der Rechnung.

Dieser sogenannte Bestehensbonus wird nicht automatisch gewährt. Das Prüfungszeugnis muss bei der KfW eingereicht werden, und zwar innerhalb der im Darlehensvertrag genannten Frist. Wer das versäumt, zahlt den vollen Betrag zurück. Es ist der häufigste vermeidbare Fehler beim Aufstiegs-BAföG.

Noch weiter geht der Existenzgründungserlass: Wer innerhalb von drei Jahren nach der Prüfung ein Unternehmen gründet oder übernimmt und dabei mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer oder Auszubildenden beschäftigt, kann den vollständigen Erlass des Restdarlehens auf die Gebühren erhalten. Die genauen Voraussetzungen sollten vorab mit dem zuständigen Amt geklärt werden.

Rückzahlung des Restdarlehens

Das KfW-Darlehen ist während der Maßnahme und einer anschließenden Karenzzeit zins- und tilgungsfrei; insgesamt sind dafür maximal sechs Jahre vorgesehen. Danach läuft die Rückzahlung über bis zu zehn Jahre bei einer Mindestrate von 128 Euro im Monat. Der Zinssatz ist variabel und lag zuletzt bei rund 3,1 Prozent pro Jahr.

Wer nach der Fortbildung wenig verdient, kann eine Freistellung von der Rückzahlung beantragen, für bis zu fünf Jahre. Auch die Betreuung eines Kindes unter 14 Jahren oder die Pflege eines Angehörigen sind anerkannte Gründe für eine Stundung. Alle Details dazu stehen im Artikel zur Rückzahlung des Aufstiegs-BAföG.

So beantragst du

  1. Rechne mit dem Rechner oben durch, ob sich Vollzeit oder Teilzeit für dich lohnt — der Unterschied liegt oft im fünfstelligen Bereich.
  2. Hol dir vom Bildungsträger die Anmeldebestätigung oder den Lehrgangsvertrag mit Angabe der Unterrichtsstunden und der Gebühren.
  3. Stell den Antrag über afbg-digital.de oder in Papierform beim zuständigen Amt — für Handwerksmeister meist die Handwerkskammer.
  4. Reiche Einkommensnachweise nach, wenn du Unterhaltsbeitrag beantragst. Beim reinen Maßnahmebeitrag sind sie nicht nötig.
  5. Nach bestandener Prüfung: Zeugnis bei der KfW einreichen und den Erlass beantragen.

Der Antrag sollte vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Rückwirkend wird höchstens ab dem Antragsmonat gefördert — wer zu spät kommt, verliert die Monate davor endgültig. Alle Details zu Voraussetzungen und Fortbildungsstufen stehen im Überblick zum Aufstiegs-BAföG.

Häufige Fragen

Bekomme ich Aufstiegs-BAföG auch mit gutem Gehalt?

Ja. Der Maßnahmebeitrag für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird ohne Einkommens- und Vermögensprüfung gezahlt. Nur der Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen ist einkommensabhängig.

Muss ich das Aufstiegs-BAföG zurückzahlen?

Den Zuschussanteil nie. Der Unterhaltsbeitrag ist ein Vollzuschuss. Zurückzuzahlen ist nur das KfW-Darlehen auf die Gebühren — und davon werden bei bestandener Prüfung 50 Prozent erlassen.

Gibt es eine Altersgrenze?

Nein. Anders als beim Studenten-BAföG kennt das AFBG keine Altersgrenze. Auch mit 55 kann eine Fortbildung gefördert werden.

Zählt das Einkommen meiner Eltern?

Nein. Beim Aufstiegs-BAföG wird ausschließlich das eigene Einkommen und das des Ehe- oder Lebenspartners berücksichtigt.

Kann ich Aufstiegs-BAföG und Studenten-BAföG gleichzeitig beziehen?

Nein. Beide Leistungen schließen sich für denselben Zeitraum aus. Ein Wechsel zwischen den Förderungen ist aber möglich.

Wie oft kann ich Aufstiegs-BAföG bekommen?

Auf jeder der drei Fortbildungsstufen einmal. Wer nacheinander Meister und Betriebswirt macht, kann zweimal gefördert werden — jeweils mit eigenem Höchstbetrag.

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Tobias Wendt

Wirtschaftsredakteur mit Schwerpunkt Bildungsfinanzierung. Hat die Rechner auf BAföG.eu konzipiert und prüft die Beträge zu jedem Semester.