Vom Aufstiegs-BAföG wird nur das KfW-Darlehen auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zurückgezahlt. Der Unterhaltsbeitrag ist ein Vollzuschuss und bleibt geschenkt. Wer die Prüfung besteht, bekommt 50 Prozent des Restdarlehens erlassen — aber nur auf Antrag mit Prüfungszeugnis. Die Rückzahlung beginnt nach der Karenzzeit, läuft über bis zu zehn Jahre und beträgt mindestens 128 Euro im Monat.
Was überhaupt zurückgezahlt werden muss
Beim Aufstiegs-BAföG kursiert hartnäckig die Vorstellung, man verschulde sich für die Fortbildung. Das stimmt so nicht. Von den drei Leistungsarten des AFBG ist nur eine einzige überhaupt rückzahlbar, und auch davon fällt am Ende meist die Hälfte weg.
Der Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen — bis zu 1.019 Euro im Monat für Alleinstehende, mehr mit Partner und Kindern — ist seit der AFBG-Novelle 2020 ein reiner Zuschuss. Er wird nie zurückgefordert. Dasselbe gilt für den Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro je Kind unter 14 Jahren für Alleinerziehende. Und beim Maßnahmebeitrag für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind 50 Prozent von vornherein Zuschuss.
Zurückzuzahlen ist also ausschließlich der Darlehensanteil des Maßnahmebeitrags: die zweite Hälfte der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie der Materialkosten für das Meisterstück. Wer diesen Teil aus eigener Tasche zahlen kann, muss das Darlehen gar nicht erst abrufen — es ist ein Angebot, keine Pflicht.
| Leistung | Rückzahlung |
|---|---|
| Zuschuss auf Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (50 %) | keine |
| Unterhaltsbeitrag Vollzeit | keine, Vollzuschuss |
| Kinderbetreuungszuschlag | keine |
| KfW-Darlehen auf Gebühren (50 %) | ja, abzüglich Erlass |
| KfW-Darlehen auf Meisterstück-Material | ja, ohne Bestehensbonus |
Der Bestehensbonus: 50 Prozent Erlass
Die wichtigste Entlastung greift, sobald die Fortbildungsprüfung bestanden ist. Dann werden 50 Prozent des noch nicht fällig gewordenen Restdarlehens erlassen, das auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren entfällt. Bei einem Darlehen von 4.500 Euro sind das 2.250 Euro, die ersatzlos verschwinden.
Entscheidend ist: Dieser Erlass kommt nicht automatisch. Das Prüfungszeugnis muss bei der KfW eingereicht werden, und zwar innerhalb der im Darlehensvertrag genannten Frist. Wer den Nachweis vergisst oder zu spät schickt, zahlt den vollen Betrag samt Zinsen zurück. Es ist der teuerste vermeidbare Fehler beim Aufstiegs-BAföG — und er passiert häufig, weil zwischen Prüfung und Rückzahlungsbeginn oft Jahre liegen.
Sofort nach der Prüfung erledigen. Zeugnis kopieren, an die KfW schicken, Eingangsbestätigung aufbewahren. Nicht warten, bis der erste Ratenbescheid kommt — bis dahin kann die Frist längst abgelaufen sein.
Existenzgründung: bis zu 100 Prozent
Wer sich nach der Fortbildung selbstständig macht, kann noch weiter kommen. Gründet oder übernimmt man innerhalb von drei Jahren nach der Prüfung ein Unternehmen und beschäftigt dabei mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer oder einen Auszubildenden, kann das gesamte Restdarlehen auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden.
In der Praxis ist das für frisch gebackene Handwerksmeister mit eigenem Betrieb der Normalfall — sobald der erste Geselle oder Lehrling eingestellt ist. Die genauen Anforderungen an Dauer der Beschäftigung und Nachweisführung unterscheiden sich je nach Bundesland, deshalb lohnt sich eine frühzeitige Rückfrage beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Wann die Rückzahlung beginnt
Während der Maßnahme und einer anschließenden Karenzzeit ist das Darlehen zins- und tilgungsfrei. Für Maßnahme und Karenzzeit zusammen sind maximal sechs Jahre vorgesehen. Erst danach beginnt die Tilgung.
Die Rückzahlungsfrist beträgt bis zu zehn Jahre, die Mindestrate liegt bei 128 Euro im Monat. Der Zinssatz ist variabel und lag zuletzt bei rund 3,1 Prozent pro Jahr. Wer schneller tilgen möchte, kann jederzeit Sondertilgungen leisten — anders als bei vielen Bankkrediten fallen dafür keine Vorfälligkeitsentschädigungen an.
| Konditionen | Regelung |
|---|---|
| Zins- und tilgungsfrei | während der Maßnahme plus Karenzzeit, zusammen höchstens sechs Jahre |
| Rückzahlungsdauer | bis zu zehn Jahre |
| Mindestrate | 128 € im Monat |
| Zinssatz | variabel, zuletzt rund 3,1 % p. a. |
| Sondertilgung | jederzeit möglich, ohne Zusatzkosten |
| Freistellung bei geringem Einkommen | auf Antrag, bis zu fünf Jahre |
Freistellung und Stundung
Wer nach der Fortbildung wenig verdient, muss nicht zahlen. Auf Antrag kann die Rückzahlung für bis zu fünf Jahre ausgesetzt werden, wenn das Einkommen unter der maßgeblichen Grenze liegt. Der Antrag geht an die KfW und muss mit Einkommensnachweisen belegt werden.
Auch andere Lebenslagen werden anerkannt: die Betreuung eines Kindes unter 14 Jahren oder die Pflege eines nahen Angehörigen. In diesen Fällen ruht die Rückzahlung, ohne dass Zinsen auflaufen, die später nachgefordert würden. Wichtig ist nur, den Antrag rechtzeitig zu stellen — rückwirkende Freistellungen sind nur eingeschränkt möglich.
Unterschied zum Studenten-BAföG
Wer beides kennt, sollte die Systeme sauber auseinanderhalten. Beim Studenten-BAföG ist die Hälfte der Förderung ein zinsloses Staatsdarlehen, gedeckelt auf 10.010 Euro, zurückzuzahlen ab fünf Jahren nach Ende der Förderungshöchstdauer in Raten von 130 Euro, abgewickelt vom Bundesverwaltungsamt.
Beim Aufstiegs-BAföG dagegen ist der Unterhalt komplett geschenkt, das Darlehen betrifft nur die Kursgebühren, es ist verzinst, und es läuft über die KfW. Auch die Erlassmechanik ist eine andere: Statt eines Nachlasses bei Einmalzahlung gibt es den Bestehensbonus für die abgelegte Prüfung. Beide Förderungen können nicht gleichzeitig bezogen werden.
Was sich am Ende rechnet
Ein typischer Meisterkurs für 9.000 Euro sieht durchgerechnet so aus: 4.500 Euro kommen als Zuschuss, 4.500 Euro könnten als KfW-Darlehen abgerufen werden. Nach bestandener Prüfung fallen davon 2.250 Euro weg. Übrig bleiben 2.250 Euro echte Rückzahlung — ein Viertel der ursprünglichen Kursgebühr, verteilt auf Jahre und bei Bedarf gestundet.
Wer parallel in Vollzeit gefördert wurde, hat obendrein über ein Jahr hinweg gut 12.000 Euro Unterhaltsbeitrag bekommen, die nie zurückgefordert werden. Der Aufstiegs-BAföG-Rechner rechnet beide Seiten für den eigenen Fall durch. Alle Voraussetzungen und Fortbildungsstufen stehen im Überblick zum Aufstiegs-BAföG.
Häufige Fragen
Muss ich den Unterhaltsbeitrag zurückzahlen?
Nein. Der Unterhaltsbeitrag im Aufstiegs-BAföG ist seit 2020 ein Vollzuschuss und wird nicht zurückgefordert.
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
Dann entfällt der Bestehensbonus, und das Darlehen ist in voller Höhe zurückzuzahlen. Bei einer Wiederholungsprüfung kann der Erlass nachträglich beantragt werden, sobald sie bestanden ist.
Muss ich das KfW-Darlehen überhaupt aufnehmen?
Nein. Das Darlehen ist freiwillig. Wer die zweite Hälfte der Gebühren selbst trägt, hat am Ende gar keine Rückzahlung.
Wird das Meisterstück-Darlehen auch zur Hälfte erlassen?
Nein. Der Bestehensbonus bezieht sich auf das Restdarlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Der Materialanteil bleibt in voller Höhe rückzahlbar.
Kann ich vorzeitig alles auf einmal zurückzahlen?
Ja, Sondertilgungen sind jederzeit ohne Zusatzkosten möglich. Einen prozentualen Nachlass wie beim Studenten-BAföG gibt es dafür allerdings nicht.
Was, wenn ich die Fortbildung abbreche?
Bereits ausgezahlte Darlehensbeträge bleiben rückzahlbar, der Bestehensbonus entfällt mangels Prüfung. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann bei einer späteren erneuten Förderung anerkannt werden.