BAföG im Masterstudium steht allen Studierenden offen, die einen ersten Bachelorabschluss besitzen, noch keinen weiteren Hochschulabschluss erworben haben und das Masterstudium vor Vollendung des 45. Lebensjahres aufnehmen. Die Förderung beträgt bis zu 992 Euro monatlich und läuft als 50-%-Zuschuss plus 50-%-Darlehen über die gesamte Regelstudienzeit.
Master-BAföG wird nach § 7 Abs. 1a BAföG gewährt, wenn du einen Bachelor abgeschlossen hast und noch keinen weiteren Hochschulabschluss besitzt. Die Altersgrenze liegt bei 45 Jahren zu Studienbeginn (§ 10 BAföG). Der Höchstsatz beträgt 992 € monatlich mit eigener Wohnung oder 671 € bei den Eltern. Die Förderungsdauer entspricht der Regelstudienzeit deines Masterstudiengangs — bei den meisten Mastern 4 Semester. Zurückzahlen musst du maximal 10.010 € über Bachelor und Master zusammen.
Welche Voraussetzungen gelten für BAföG im Master?
Drei Voraussetzungen regelt § 7 Abs. 1a BAföG für die Master-Förderung: ein abgeschlossenes Bachelorstudium, das Fehlen eines weiteren Hochschulabschlusses und die Einhaltung der Altersgrenze von 45 Jahren bei Studienbeginn. Ob der Master fachlich zum Bachelor passt, spielt für den BAföG-Anspruch keine Rolle.
Erster Bachelorabschluss vorhanden: Du brauchst einen abgeschlossenen Bachelor an einer staatlich anerkannten Hochschule. Ein vorläufiges Bachelorzeugnis reicht für die Immatrikulation und den BAföG-Antrag aus — das endgültige Zeugnis reichst du innerhalb von 12 Monaten nach.
Kein weiterer Hochschulabschluss: Wer bereits ein Diplom, Staatsexamen oder einen anderen Masterabschluss besitzt, erhält kein Master-BAföG nach § 7 Abs. 1a. Die Förderung ist ausdrücklich für den ersten weiterführenden Abschluss nach dem Bachelor vorgesehen.
Altersgrenze 45 Jahre: Du musst das Masterstudium vor deinem 45. Geburtstag aufnehmen. Entscheidend ist der Tag der Immatrikulation, nicht der Semesterbeginn. Die Altersgrenze wurde mit dem 27. BAföGÄndG im August 2022 von 30 auf 45 Jahre angehoben.
Kein fachlicher Zusammenhang erforderlich: Anders als bei vielen Stipendien verlangt das BAföG keinen konsekutiven Zusammenhang zwischen Bachelor und Master. Ein Wechsel von Germanistik zu Wirtschaftsinformatik ist förderungsfähig, solange der Studiengang berufsqualifizierend ist und zu einem anerkannten Masterabschluss führt.
Die Ausnahmen zur Altersgrenze (zweiter Bildungsweg, Kinderbetreuung, berufliche Qualifikation ohne schulische HZB) werden laut § 10 Abs. 3 BAföG zum 1. April 2027 gestrichen. Wer unter eine dieser Ausnahmen fällt und über 45 ist, muss das Studium vor diesem Stichtag beginnen. Übergangsregel: Personen, die vor dem 1. Januar 1985 geboren wurden, behalten den Ausnahme-Anspruch.
Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz im Master?
Der BAföG-Höchstsatz im Masterstudium beträgt 992 Euro monatlich mit eigener Wohnung und 671 Euro bei Wohnung im Elternhaus. Die Beträge gelten seit dem 29. BAföGÄndG und setzen sich aus 4 Komponenten zusammen: Grundbedarf, Wohnpauschale, Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungszuschlag.
Die Zusammensetzung im Detail: Der Grundbedarf liegt bei 475 Euro monatlich — identisch für Bachelor und Master. Die Wohnpauschale beträgt 380 Euro für Studierende mit eigener Wohnung und 59 Euro für Studierende im Elternhaus. Der Zuschlag zur Krankenversicherung liegt bei 102 Euro, der Pflegeversicherungszuschlag bei 35 Euro.
Dein tatsächlicher BAföG-Satz hängt vom anrechenbaren Einkommen deiner Eltern, deines Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners und deinem eigenen Vermögen ab. Die BAföG-Freibeträge bestimmen, ab welcher Einkommenshöhe Abzüge entstehen. Den voraussichtlichen Betrag berechnest du mit dem BAföG-Rechner.
Die Förderung besteht zu 50 % aus einem staatlichen Zuschuss und zu 50 % aus einem zinslosen Darlehen. Die Rückzahlungsobergrenze liegt bei 10.010 Euro — über Bachelor und Master zusammengerechnet.
Viele Studierende unterschätzen den Effekt der Rückzahlungsobergrenze. Wer 6 Semester Bachelor-BAföG (je 992 € = 35.712 €) und 4 Semester Master-BAföG (je 992 € = 23.808 €) zum Höchstsatz erhält, bekommt insgesamt 59.520 € — davon 29.760 € als Darlehen. Zurückzahlen muss er trotzdem maximal 10.010 €. Das entspricht einem effektiven Geschenk-Anteil von über 83 %.
Wie lange wird das Masterstudium gefördert?
Die Förderungsdauer im Master richtet sich nach der Regelstudienzeit des jeweiligen Masterstudiengangs. Die Regelstudienzeit beträgt je nach Studiengang 2, 3 oder 4 Semester — die meisten Master in Deutschland sind auf 4 Semester ausgelegt. Semester aus dem Bachelorstudium werden nicht auf die Master-Förderungsdauer angerechnet.
Laut § 15 BAföG endet die Förderung grundsätzlich mit Ablauf der Förderungshöchstdauer, die der Regelstudienzeit entspricht. Verlängerungsgründe erkennt das BAföG-Amt in 5 Fällen an: Krankheit, Schwangerschaft, Mitwirkung in Hochschulgremien, erstmaliges Nichtbestehen einer Prüfung und Behinderung. Die Verlängerung muss beim zuständigen BAföG-Amt beantragt werden.
Eine Besonderheit: Urlaubssemester zählen nicht als Fachsemester und verkürzen die Förderungsdauer nicht. BAföG wird in Urlaubssemestern aber auch nicht gezahlt.
Wie funktioniert der Übergang vom Bachelor zum Master?
Der Übergang vom Bachelor- zum Master-BAföG erfordert einen neuen BAföG-Antrag. Die Bachelor-Förderung endet mit der Abschlussmitteilung an das BAföG-Amt, die Master-Förderung beginnt frühestens ab dem Monat der Immatrikulation im Masterstudiengang. Zwischen beiden Förderungsabschnitten darf eine Lücke entstehen.
Antragszeitpunkt: Den BAföG-Antrag für den Master stellst du spätestens im Monat der Immatrikulation. Ein früherer Antrag beschleunigt die Bearbeitung — das Formblatt 1 und das Formblatt 3 (Einkommenserklärung der Eltern) sind die Kernunterlagen.
Bachelorzeugnis nachreichen: Liegt dein Bachelorzeugnis bei Antragstellung noch nicht vor, genügt eine vorläufige Immatrikulation im Masterstudiengang. Das endgültige Zeugnis reichst du innerhalb von 12 Monaten nach Aufnahme des Masterstudiums beim BAföG-Amt nach.
Ortswechsel beachten: Wechselst du für den Master die Hochschule, ändert sich das zuständige BAföG-Amt. Zuständig ist immer das Studierendenwerk am Standort der neuen Hochschule. Den neuen Antrag richtest du direkt dorthin — eine Überleitung durch das alte Amt findet nicht statt.
Übergangsmonat ohne Förderung: Die Monate zwischen Bachelor-Abschluss und Master-Immatrikulation bleiben unversorgt. Wer im Juli den Bachelor abschließt und im Oktober den Master beginnt, erhält für August und September kein BAföG. Nutze den Antragsassistenten, um deinen Antrag rechtzeitig abzuschicken.
Was gilt bei einem nicht-konsekutiven Master oder Zweitstudium?
Nicht-konsekutive Master — also Masterstudiengänge ohne fachlichen Bezug zum Bachelor — werden nach § 7 Abs. 1a BAföG genauso gefördert wie konsekutive Master. Voraussetzung bleibt: erster Bachelorabschluss und kein weiterer Hochschulabschluss. Ein Zweitstudium auf Master-Ebene nach bereits vorhandenem Master wird dagegen nur als Volldarlehen gefördert.
Die Unterscheidung ist rechtlich klar: § 7 Abs. 1a BAföG erfasst den ersten Master nach einem Bachelor. Wer hingegen bereits einen Master (oder ein Diplom/Staatsexamen) besitzt und einen zweiten Master studiert, fällt unter § 7 Abs. 2 BAföG. Die Förderung erfolgt dann vollständig als verzinsliches Bankdarlehen — ohne Zuschussanteil.
Ein Fachrichtungswechsel innerhalb des Masters ist möglich, unterliegt aber den gleichen Regeln wie beim Bachelor: Bis zum Beginn des 3. Fachsemesters reicht ein wichtiger Grund, danach ist ein unabweisbarer Grund erforderlich. Mehr dazu im Artikel BAföG nach Fachrichtungswechsel.
Welche Sonderfälle beeinflussen die Master-Förderung?
Drei Sonderfälle treten beim Master-BAföG regelmäßig auf: elternunabhängiges BAföG für ältere Studierende, Teilzeitstudium und Auslandssemester im Master. Jeder Fall verändert entweder die Förderhöhe, die Förderungsdauer oder die Zuständigkeit des BAföG-Amts.
Elternunabhängiges BAföG im Master
Studierende über 30 Jahre, die nach einer mindestens 5-jährigen Erwerbstätigkeit ein Masterstudium aufnehmen, erhalten elternunabhängiges BAföG. Das Einkommen der Eltern bleibt unberücksichtigt — nur das eigene Einkommen und Vermögen zählt. Die 5 Jahre Erwerbstätigkeit müssen nach dem 18. Lebensjahr liegen und mindestens den BAföG-Freibetrag erreicht haben.
Teilzeitstudium
BAföG wird ausschließlich für Vollzeitstudiengänge gewährt. Ein als Teilzeitstudium konzipierter Masterstudiengang ist nicht förderungsfähig — auch dann nicht, wenn du die Kurse tatsächlich in Vollzeit absolvierst. Entscheidend ist die formale Einstufung in der Studienordnung.
Auslandssemester im Master
Auslandssemester innerhalb der EU und der Schweiz werden über die gesamte Regelstudienzeit gefördert. Außerhalb der EU beträgt die maximale Auslandsförderung 12 Monate. Zuständig ist nicht das Studierendenwerk an deiner Heimathochschule, sondern ein spezielles BAföG-Auslandsamt — je nach Zielland ein anderes Amt. Zusätzlich zum Inlandssatz erhältst du einen Auslandszuschlag, dessen Höhe vom Zielland abhängt.
💬 Meine Einschätzung
Die gängige Annahme lautet: BAföG im Master lohnt sich wegen der Rückzahlung weniger als im Bachelor. In der Praxis zeigt sich das Gegenteil. Die Rückzahlungsobergrenze von 10.010 Euro gilt für Bachelor und Master zusammen — wer bereits im Bachelor BAföG bezogen hat und die 10.010 Euro erreicht hat, nimmt das Master-Darlehen effektiv als geschenktes Geld mit. Laut Deutschem Studentenwerk nutzen trotzdem nur 62 % der förderungsberechtigten Masterstudierenden ihren Anspruch. Die häufigsten Gründe: Unwissenheit über die Rückzahlungsdeckelung und die falsche Annahme, nach dem Bachelor keinen neuen Antrag stellen zu können. Beide Gründe lassen sich mit einem Blick in den BAföG-Rechner ausräumen.
- Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 1a BAföG — erster Master nach abgeschlossenem Bachelor
- Höchstsatz 2026: 992 € monatlich (eigene Wohnung) bzw. 671 € (bei Eltern)
- Altersgrenze: Studienbeginn vor dem 45. Geburtstag (§ 10 BAföG)
- Förderungsdauer: entspricht der Regelstudienzeit (meist 4 Semester)
- Rückzahlung: maximal 10.010 € über Bachelor + Master zusammen
- Antrag: spätestens im Immatrikulationsmonat stellen, Bachelorzeugnis bis zu 12 Monate nachreichbar
Häufige Fragen zu BAföG im Master
Bekomme ich Master-BAföG, wenn ich den Bachelor an einer anderen Hochschule gemacht habe?
Ja. Der Ort des Bachelorabschlusses spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass ein abgeschlossener Bachelor vorliegt und kein weiterer Hochschulabschluss existiert. Zuständig für den Master-Antrag ist das Studierendenwerk am Standort der Master-Hochschule.
Muss der Master fachlich zum Bachelor passen?
Nein. § 7 Abs. 1a BAföG verlangt keinen fachlichen Zusammenhang zwischen Bachelor und Master. Auch ein Wechsel von einem geisteswissenschaftlichen Bachelor zu einem naturwissenschaftlichen Master ist förderungsfähig, solange der Masterstudiengang berufsqualifizierend ist.
Kann ich den Master an einer privaten Hochschule mit BAföG finanzieren?
Ja, wenn die private Hochschule staatlich anerkannt ist und der Masterstudiengang akkreditiert ist. Studiengebühren privater Hochschulen werden durch BAföG nicht abgedeckt — die Förderung deckt ausschließlich den Lebensunterhalt.
Wie viel darf ich im Master neben dem BAföG verdienen?
Der monatliche Freibetrag für eigenes Einkommen liegt bei 603 Euro brutto aus einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob). Einkommen oberhalb des Freibetrags wird anteilig auf den BAföG-Satz angerechnet. Selbstständige Einkünfte und Einkünfte aus Praktika unterliegen denselben Freibetrags-Regeln.
Was passiert mit meinem BAföG, wenn ich den Master abbreche?
Ein Abbruch des Masterstudiums beendet die Förderung. Das bis zum Abbruch erhaltene Darlehen bleibt rückzahlungspflichtig — die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Die Rückzahlungsobergrenze von 10.010 Euro gilt weiterhin.
Quellen und weiterführende Literatur
Die rechtlichen Grundlagen und Betragsangaben in diesem Artikel stammen aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der Fassung des 29. BAföGÄndG sowie aus den Verwaltungsvorschriften zum BAföG.
- Bundesgesetz: BAföG § 7 Abs. 1a, § 10, § 15 · gesetze-im-internet.de · Rechtsgrundlagen für Master-Förderung, Altersgrenze und Förderungsdauer
- FAQ zum BAföG (Stand Januar 2026) · studierendenwerke.de · Zusammenfassung der häufigsten Fragen zur Studienfinanzierung durch die Studierendenwerke
- BAföG-Rechner und FAQ Master · bafoeg-rechner.de · Detaillierte Erläuterung der Master-Förderungsvoraussetzungen mit Rechenbeispielen
- BAföG im Master — Voraussetzungen & Besonderheiten · bafoeg-aktuell.de · Überblick zu Höchstsatz, Altersgrenze und Übergang Bachelor-Master
- BAföG Altersgrenze · studierenplus.de · Erklärung der 45-Jahre-Grenze mit Ausnahmen und Übergangsregelungen